Montag, 18. Februar 2013

Emma und Felix: Verlängerung Befristung

Emma ist überfällig. Termin war der 31. Januar 2013. An diesem Tag lief ihr befristeter Arbeitsvertrag aus. Ihr Chef hatte gesagt, dass alles in Ordnung sei und sie eine Verlängerung bekäme. Die Personalabteilung sei derzeit aber so überlastet. Eine Dame sei im Mutterschutz und der Krankenstand sei auch so hoch. Da könne man eben nichts machen.

Am 01. Februar 2013 ging sie ganz normal zur Arbeit. Ebenso in der Folgezeit. Jetzt findet sie in ihrem Postfach ein Schreiben mit folgenden Inhalt:

"Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihr Arbeitsverhältnis über den 31. Januar 2013 hinaus um weitere 6 Monate verlängern und aufgrund Ihrer gezeigten Leistungen das Gehalt um monatlich 50,00 € erhöhen. Bitte unterschreiben Sie die beiden Exemplare und reichen eines der beiden zur Personalabteilung."

Emma freut sich. Aber ist da nicht irgendetwas bei der Verlängerung zu beachten?

Emma hat recht. Aber die Probleme liegen jetzt beim Arbeitgeber. Grundsätzlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis unprobleamtisch verlängert werden. Verlängerung bedeutet jedoch, dass vor dem Ablauf der Befristungszeit seitens des Arbeitegebers schriftlich die Verlängerung bekannt gegeben wird. Eine nachträgliche schriftliche Fixierung über die Verlängerung ist nicht möglich.

Des Weiteren heißt Verlängerung, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Übrigen unverändert bleiben. Kleinste Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen, wie vorliegend z.B. die Anhebung der Vergütung, führen zu einer unwirksamen Befristungsabrede. Die Rechtsfolge ist, dass gemäß § 16 Teilzeitbefristungsgesetz ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit als geschlossen gilt.

Für Emma ist die Nachricht toll. Wenn sie jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, dann könnte man doch über den Kinderwunsch einmal nachdenken.

1 Kommentar:

  1. schlechtes Zeugnis für ein Land, wenn das Nachdenken über den Kinderwunsch, an solche Nachrichten gebunden ist. Beziehungsweise Kinder ein Armutsrisiko darstellen ...

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