Montag, 4. Februar 2013

Prozesskostenhilfe

Viele Arbeitnehmer stecken in einer misslichen Lage. Der Arbeitgeber zahlt das Geld nicht oder kommt seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nach. Die Miete muss bezahlt werden und der Kühlschrank ist leer. Wie soll man da auch noch einen Rechtsanwalt bezahlen?

Man kann dann natürlich auch alleine zum Arbeitsgericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle sein Begehren äußern. Die Rechtsabtragstelle kann einen Arbeitnehmer aber nicht so beraten wie es ein Rechtsanwalt machen kann. Auch kann diese z. B. keine außergerichtliche Streitbeilegung anstreben. Das kann aber sehr wichtig sein, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht durch einen Prozess zerstört werden soll. Der Rechtsanwalt berät einen auch über die Möglichkeit des Beratungshilfescheins und der Beantragung von Prozesskostenhilfe, wenn man nicht in der Lage ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts aus eigener Tasche zu finanzieren. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten auch vor der Beauftragung über die anfallenden Kosten zu informieren. Zudem ist bei Verbrauchern die Höhe de anwaltlichen Gebühren bei einer Erstberatung per Gesetz ausdrücklich auf maximal 190,00 Euro netto limitiert. Ein Arbeitnehmer sollte daher keine Angst vor der Befragung eines Rechtsanwalts haben.

3 Kommentare:

  1. noch weniger Angst sollte er davor haben, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Da gehört der rechtliche Beistand mit dazu!

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  3. Das ist wohl zutreffend. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kann auch zur Tarifbindung führen. Ein Tarifvertrag findet nämlich Anwendung:

    - Wenn Arbeitgeber im zuständigen Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer in der zuständigen Gewerkschaft
    - einzelvertragliche Bezugnahme im Arbeitsvertrag
    - Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt

    Der alte Spruch der Gewerkschaften war

    "Ein Pfennig von jeder Mark – dieser Beitrag macht uns stark."

    Gewerkschaften leben von den Mitgliedsbeiträgen. Oftmals 1 % vom Bruttolohn. Es kommen schnell mal monatliche Kosten von 20 Euro zusammen. Auf das Jahr gerechnet sind das dann schon 240,00 Euro. Das schreckt viele ab bzw. Sie leisten sich dafür eine Rechtsschutzversicherung. Ist immer eine Frage der Abwägung.

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