Mittwoch, 21. November 2012

Emma und Felix: Elektronische Personalakte

Felix ruft seine geschäftlichen E-Mails ab und findet folgende Mitteilung der Personalabteilung:

Sehr geehrte Mitabreiterinnen und Mitarbeiter,

zur Einsparung von Papier und damit zur Schonung der Natur haben wir uns dazu entschlossen, die elektronische Personalakte einzuführen. Zahlreiche Verwaltungsvorgänge können dadurch auch noch effizienter gestaltet werden. Wir bitten Sie die in der Anlage beigefügte Erklärung zu unterzeichnen und in der Personalabteilung abzugeben.

"Ich stimme der elektronischen Speicherung meiner Personalakten und deren Verarbeitung und Nutzung zu, soweit sie im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer"

Felix stellt sich folgende Fragen:

1. Darf der Arbeitgeber eine elektronische Personalakte einführen?
2. Was regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu?
3. Wie wäre es, wenn in dem Unternehmen eine Betriebsrat bestehen würde?

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