Donnerstag, 15. November 2012

Emma und Felix: Emma hat es voll erwischt!

Emma hat es voll erwischt! Leider nicht die Pfeile Armors, sondern eine fiebrige Erkältung. Gleich nach der Arbeit ruft sie ihre Mutter an. Diese hat immer gute Hausmittel parat, denn morgen muss sie wieder fit sein. Eine neue Kampgne steht an und sie möchte ihre Kollegen nicht hängen lassen.

Klar, dass Emmas Mutter meint, sie solle erst mal ein paar Tage zu Hause bleiben und sich auskurieren. Mütter müssen das sagen. "Für Mama war das als Lehrerin auch nie ein Problem" denkt sich Emma. Dann sagte Mama auch noch, man müsse erst zum Arzt gehen, wenn man länger als drei Tage krank sei. Stimmt das überhaupt? Emma ist sich unsicher. Was steht eigentlich in meinem Arbeitsvertrag? Da hat sie eigentlich noch nie richtig reingeschaut. Bei der Unterschrift fiel der Blick auf die drei "wichtigsten" Sachen: Wann geht es los? Wie viel Geld gibt es? Wie viele Urlaubstage? Alles andere war uninteressant. Wo ist der blöde Vertrag eigentlich? Egal, es wird sicherlich noch irgendwo im E-Mail-Postfach ein Entwurf herumliegen.

Dank sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co sowie ihres aktuellen Smartphones - mit welchem sie natürlich regelmäßig kurz vor dem Schlafengehen noch mal schnelle alle mails checkt - hat Emma auch umgehend von der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 2012 Wind bekommen:

"Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 - 3 Sa 597/11 -"

Krankschreibung ab dem ersten Tag? Glaubt der Arbeitgeber, dass ich simuliere? Emma ist sich unsicher, aber zu müde, um über das Ganze näher nachzudenken. Vielleicht ist "drüber schlafen" nicht das Schlechteste. Das Hausmittel der Mutter hat Emma natürlich widerwillig zubereitet. Rein vorsorglich hat sie sich aber auch noch das grüne Gesundheitselixir aus der Apotheke geholt. Die Werbung war zu verlockend "Über Nacht gesund schlafen". Morgen ist sicher wieder alles besser. Das Thema Krankschreibung wird dann hoffentlich vom Tisch sein.

Glücklicherweise ist Emma am Wochenende mit zwei ihrer Freundinnen zum Frühstück verabredet. Beim Latte Macchiato kann man das Thema sicherlich noch mal ausgiebig diskutieren. Genauso die Frage wie Megan Fox es geschafft hat, sechs Wochen nach der Geburt ihres ersten Kindes wieder so eine schlanke Figur zu haben. Gibt es eine neue Diät, Yoga oder ein anderes Geheimnis? Hoffentlich nicht Sport, dafür hat Emma nun schon gar keine Zeit - Lust natürlich auch nicht ...

1 Kommentar:

  1. Mutter hat recht. Aber nicht einfach zu Hause bleiben, sondern zum Arzt gehen. Das hat mehrere Vorteile. Der weiß nämlich, ob gerade schlimmere Krankheiten unterwegs sind und kennt die Mittel dagegen. Zweitens wird verhindert die Kollegen anzustecken. Und nicht zu vergessen: die Firma möchte einen Krankenschein, um der lieben Emma auch während der Krankheits bedingten Abwesenheit Geld zukommen zu lassen. Und rein arbeitsrechtlich ist man auch auf der sicheren Seite. Egal ob der "Arbeitgeber" das verlangt oder nicht.

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