Mittwoch, 7. November 2012

Wann gibt es Tariflohn?

Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht in den Medien etwas über Tarifverträge, Mindestlohn, Streiks oder sonstige Themen um die Gestaltung von Arbeitsbedingungn erfährt. Das Tarifvertragsrecht behandelt selbstverständlich wesentlich mehr Facetten, als die Eingruppierung und den Tariflohn. In der Zeit von Arbeitnehmerüberlassung und anderen Modellen zur Senkung von Lohnkosten tritt immer wieder die Frage auf, findet überhaupt ein Tarifvertrag Anwendung und wenn ja welcher? Was ist zum Beispiel, wenn in einem Betrieb unterschiedliche Berufsbilder tätig sind, für die es jeweils eigene Tarifverträge gibt? Welcher Tarifvertrag findet Anwendung? Oder was geschieht, wenn auf ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, der Betrieb übernommen wird und im Betrieb des Erwerbers kein Tarifvertrag Anwendung findet? Wie einen rechtlichen Laien ist solch eine juristische Bewertung dieser Fälle nahezu unmöglich.

Wann findet ein Tarifvertrag Anwendung?

Damit die Normen eines Tarifvertrages in einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden müssen, muss der entsprechende Tarifvertrag überhaupt erst einmal Anwendung finden. Dies geschieht aufgrund von drei Möglichkeiten:
  1. Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft, welche den Tarifvertrag abgeschlossen haben
  2. Der Arbeitsvertrag enthält eine Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag
  3. Der Tarifvertrag ist Allgemeinverbindlich
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